Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ampere Partner · Stand: April 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ampere Partner (Inhaber: Stefan Brammer, Ramlerstraße 27, 13355 Berlin) und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, die Lieferung von Waren sowie die Durchführung von Montage- und Installationsarbeiten.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

(2) Mündliche Abreden, insbesondere telefonische Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.


§ 3 Leistungsumfang und Vergütung

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Als Arbeitszeit gilt die gesamte für den Auftrag aufgewendete Zeit. Hierzu zählen ausdrücklich: Vor-Ort-Tätigkeiten, Fahrtzeiten (An- und Abreise, Transfers zwischen Einsatzorten), Rüstzeiten sowie Büro- und Dokumentationsarbeit.

(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(4) Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet, sofern nicht abweichend vereinbart. Erstattungsfähig sind insbesondere: Hotelunterkünfte (üblicher Standard), Verpflegungsmehraufwand gemäß steuerlicher Tagespauschale, Kilometerpauschale oder tatsächliche Kraftstoffkosten, Maut, Parkgebühren sowie sonstige notwendige Auslagen. Die Höhe der Kilometerpauschale wird im jeweiligen Angebot vereinbart. Alle Reisekosten werden mit Belegen nachgewiesen.

(5) Ist eine Anreise am Vorabend des Einsatzes erforderlich — insbesondere bei Einsatzbeginn vor 08:00 Uhr und einer Anfahrt von mehr als einer Stunde —, wird die Fahrzeit als eigenständige Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Vorabend-Anreise wird nicht auf das Stundenbudget des folgenden Einsatztages angerechnet.


§ 4 Mehraufwand und Leistungsänderungen

(1) Entsteht im Verlauf der Leistungserbringung ein Mehraufwand, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war — insbesondere durch technische Probleme, Wartezeiten, Änderungswünsche oder Umstände, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen —, so wird dieser Mehraufwand zum vereinbarten Stundensatz gesondert abgerechnet.

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über anfallenden Mehraufwand informieren. Bei Unternehmen ist eine Vorab-Mitteilung ausreichend; der Mehraufwand gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

(3) Ein regulärer Einsatztag umfasst bis zu 8,5 Stunden Gesamtarbeitszeit. Für darüber hinausgehende Arbeitszeit werden Mehrstundenzuschläge gemäß § 5 erhoben. Abweichende Tagesrahmen können im jeweiligen Angebot vereinbart werden; in diesem Fall gelten die dort festgelegten Schwellenwerte.


§ 5 Zuschläge und Sondereinsätze

(1) Für Arbeitszeiten außerhalb des regulären Rahmens gelten, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Zuschläge auf den jeweils anwendbaren effektiven Stundensatz:

ZuschlagstatbestandZuschlagBasis
Mehrstunden Stufe 1 (ab der 9. Tagesstunde)25 %Stundensatz
Mehrstunden Stufe 2 (ab der 13. Tagesstunde)50 %Stundensatz
Samstagsarbeit25 %Stundensatz
Sonn- und Feiertagsarbeit50 %Stundensatz
Gesetzliche Feiertage100 %Stundensatz
Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr)50 %Stundensatz

(2) Die Mehrstundenzuschläge beziehen sich auf die Gesamtarbeitszeit eines Kalendertages einschließlich Fahrzeit, Rüstzeit und Dokumentation. Die Schwelle für den Beginn der Mehrstundenberechnung (Stufe 1: 9. Stunde) kann im jeweiligen Angebot angepasst werden.

(3) Bei zeitlichem Zusammentreffen mehrerer Zuschlagstatbestände gilt der jeweils höhere Zuschlag. Eine Kumulation findet nicht statt, es sei denn, im Angebot wird ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen.

(4) Wochenend-, Feiertags- und Nachteinsätze bedürfen der vorherigen Abstimmung und der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Verfügbarkeit des Auftragnehmers außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, 06:00–22:00 Uhr) besteht nicht.

(5) Mehrtägige Einsätze (über zwei zusammenhängende Kalendertage hinaus) sowie Einsätze außerhalb des im Angebot vereinbarten Einsatzgebiets werden individuell vereinbart. Eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung ist in diesen Fällen erforderlich.


§ 6 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.

(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) — bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte — berechnet.

(3) Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.


§ 7 Stornierung und kurzfristige Absage

(1) Bei Stornierung eines bestätigten Einsatzes durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren fällig:

StornierungszeitpunktStornogebühr
Mehr als 5 Werktage vor EinsatzbeginnKostenfrei
3–5 Werktage vor Einsatzbeginn50 % des geplanten Tages- bzw. Stundenentgelts
Weniger als 3 Werktage vor Einsatzbeginn100 % des geplanten Entgelts

(2) Als Stornierung gilt auch die kurzfristige Verkürzung oder Verschiebung eines bereits bestätigten Einsatztages. Bereits angefallene Reisekosten — insbesondere Fahrtkosten, Hotelstornogebühren und Kosten einer bereits erfolgten Vorabend-Anreise — werden in jedem Fall erstattet.

(3) Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) auf Seiten des Auftraggebers entfallen Stornogebühren nach billigem Ermessen.


§ 8 Gewährleistung

(1) Für Mängel an erbrachten Dienstleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme.

(2) Für Montage- und Installationsleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls zwei Jahre ab Übergabe.

(3) Vom Hersteller für Waren gewährte Garantien bleiben unberührt; sie begründen keine eigene Garantieverpflichtung des Auftragnehmers.

(4) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung gemeldet werden.


§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf das Fünffache des Auftragswertes der betroffenen Einzelleistung.

(3) Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare Schäden wird — außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — keine Haftung übernommen.

(4) Gutachten und technische Stellungnahmen von Ampere Partner geben den fachkundigen Stand zur jeweiligen Untersuchungszeit wieder. Eine Haftung für Folgeentscheidungen des Auftraggebers oder Dritter, die auf Basis dieser Gutachten getroffen werden, ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.


§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Gutachten, Berichte, technische Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an den Unterlagen geht mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über; das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere als die vereinbarten Zwecke — insbesondere die Verwendung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ohne vorherige Absprache — ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

(3) Ampere Partner behält das Recht, Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form als Referenz oder zu Fortbildungszwecken zu verwenden.


§ 11 Eigentumsvorbehalt (nur bei Warenlieferungen)

(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Verträge über die Lieferung von Waren.

(2) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Ampere Partner.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zur Rücknahme der Ware berechtigt.


§ 12 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu. Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers kann mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung (§ 356 Abs. 4 BGB). Für den vorzeitigen Beginn ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich.


§ 13 Datenschutz

(1) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: Stefan Brammer, Ramlerstraße 27, 13355 Berlin, info@amperepartner.de.

(2) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, -erfüllung und -abwicklung verarbeitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

(3) Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Steuerberater). Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.

(4) Auftragsrelevante Daten werden entsprechend den steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) gespeichert und danach gelöscht.

(5) Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

(6) Ergänzende und detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung — insbesondere zu Hosting, Kontaktformular, Auftragsverarbeitern und Drittland-Übermittlungen — finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.


Stand: April 2026 · Ampere Partner · Ramlerstraße 27 · 13355 Berlin · amperepartner.de